Bekanntmachung zur Kirchenvorstandswahl

Tue, 02 Jan 2018 16:12:51 +0000 von Julia Frydetzki

am 11. März 2018

Wahlvorschläge & Wählerliste

Am 11. März 2018 wird in unseren Kirchengemeinden genauso wie in allen Kirchengemeinden unserer Landeskirche ein neuer Kirchenvorstand gewählt.

Die Zahl der zu Wählenden ist von den Kirchenvorständen für die Gemeinde Adelebsen und die Gemeinde Erbsen auf jeweils sechs Personen festgesetzt worden. Zwei Kirchenvorsteher werden nach der Wahl zusätzlich als berufene Kirchenvorsteher dem neuen Kirchenvorstand angehören.

Neu: Für die Gemeinde Erbsen wird es eine gemeinsame Liste der zu Wählenden geben.

Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, haben am Wahltag unserer Kirchengemeinde angehören und in der Wählerliste eingetragen sind.

Wählerliste:

Bitte überprüfen Sie daher, ob Sie in der Wählerliste eingetragen sind.

Die Wählerliste liegt bis zum 14. Januar im Gemeindebüro aus und kann zu den Öffnungszeiten eingesehen werden (mittwochs 9-12 Uhr). Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an Diakon Bendig.

Wahlvorschläge:

Jedes wahlberechtigte Gemeindeglied kannbis zum 22. Januar 2018 Kandidaten und Kandidatinnen für die Wahl vorschlagen.

Wahlvorschläge sind dem Kirchenvorstand über ein Kirchenvorstands-mitglied, der Pastorin oder das Gemeindebüro schriftlich zuzuleiten.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 10 Wahlberechtigten aus unsererKirchengemeinde unterschrieben sein.

In den Kirchenvorstand kann gewählt werden,
  • wer am 11. März 2018 das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  • seit mindestens drei Monaten unserer Kirchengemeinde angehört und
  • von denen erwartet werden kann, dass sie mit Engagement und Freude die Aufgaben eines Kirchenvorstehers / einer Kirchenvorsteherin erfüllen.
Quelle: evlka
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