Am Pfingstwochenende feiern wir nach langer Zeit endlich wieder Gottesdienste!
Herzliche Einladung am Pfingstsonntag um 11 Uhr in Lödingsen und
am Pfingstmontag um 11 Uhr in Adelebsen in der Kirche. Wir freuen uns, dass wir wieder gemeinsam Gottes Wort hören und Gottesdienst miteinander feiern können!
Aufgrund der Abstandregeln und der Sicherheitsmaßnahmen dürfen wir nur eine begrenzte Gottesdienstbesucherzahl in die Kirchen lassen:
in Adelebsen max 30 Gottesdienstbesucher*innen,
in Lödingsen max 20 Gottesdienstbesucher*innen
und in Erbsen max 30 Gottesdienstbesucher*innen.
Die Sitzplätze sind ausgezeichnet: es gibt Einzelsitzplätze, Zweier-Sitzplätze und Familienbänke. Bitte setzen Sie sich nur auf die dafür vorgesehenen Plätze, damit die vorgegebenen Abstände von 1,5 m eingehalten werden.
Achten Sie bitte auf die aktuellen Hygiene - und Abstandsvorschriften! Vielen Dank!
Für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen gelten die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden. Konkrete Entscheidungen treffen Pfarramt und Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand und die Leitungen der Einrichtungen.
Herzliche Einladung am Pfingstsonntag um 11 Uhr in Lödingsen und
am Pfingstmontag um 11 Uhr in Adelebsen in der Kirche. Wir freuen uns, dass wir wieder gemeinsam Gottes Wort hören und Gottesdienst miteinander feiern können!
Aufgrund der Abstandregeln und der Sicherheitsmaßnahmen dürfen wir nur eine begrenzte Gottesdienstbesucherzahl in die Kirchen lassen:
in Adelebsen max 30 Gottesdienstbesucher*innen,
in Lödingsen max 20 Gottesdienstbesucher*innen
und in Erbsen max 30 Gottesdienstbesucher*innen.
Die Sitzplätze sind ausgezeichnet: es gibt Einzelsitzplätze, Zweier-Sitzplätze und Familienbänke. Bitte setzen Sie sich nur auf die dafür vorgesehenen Plätze, damit die vorgegebenen Abstände von 1,5 m eingehalten werden.
Achten Sie bitte auf die aktuellen Hygiene - und Abstandsvorschriften! Vielen Dank!
Für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen gelten die Vorgaben und die Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden. Konkrete Entscheidungen treffen Pfarramt und Kirchenvorstand, Kirchenkreisvorstand und die Leitungen der Einrichtungen.
Das Gemeindehaus ist noch für Gemeindegruppen geschlossen. Chor und Posaunenchor dürfen noch nicht proben. Ob und wann das Gemeindehaus für kleinere Gruppen geöffnet wird, entscheidet der Kirchenvorstand.
Die Zahl der Teilnehmenden bei Beerdigungen ist zur Zeit noch begrenzt: Am Gang zum Grab und der Beisetzung dürfen bis zu 20 Personen aus dem engsten Familien - und Freundeskreis teilnehmen.
Die Zahl der Teilnehmenden bei Beerdigungen ist zur Zeit noch begrenzt: Am Gang zum Grab und der Beisetzung dürfen bis zu 20 Personen aus dem engsten Familien - und Freundeskreis teilnehmen.