Weitere Informationen finden Sie auf der "KV-Wahl 2018" - Seite auf unserer Homepage!
Vielen Dank an alle, die die Kirchenvorstandswahl unterstützt haben - Wählerinnen und Wähler, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Ganz herzlich möchte ich mich bei unseren Kandidatinnen und Kandidaten bedanken, die bereit waren, für diese Wahl zu Verfügung zu stehen und unsere Arbeit in den Kirchengemeinden in den nächsten sechs Jahren zu unterstützen.
Die Einführung des neu gewählten Kirchenvorstandes und die Verabschiedung des "alten" Kirchenvorstandes wird in Adelebsen am 24. Juni und in Erbsen am 17. Juni sein! Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten!
Gottes Schöpfung ist sehr gut! Weltgebetstag aus Surinam am 2. März 2018 um 18:00 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Lange Pröbsten-Str. 16.
Surinam, wo liegt das denn? Das kleinste Land Südamerikas ist so selten in den Schlagzeilen, dass viele Menschen nicht einmal wissen, auf welchem Kontinent es sich befindet...
Wir wollen gemeinsam das Land, die Geschichte, die Frauen und das Essen kennenlernen! Wir wollen miteinander Gottesdienst feiern und Kulinarisches aus Surinam probieren, miteinander essen und reden! Herzliche Einladung!
Das WGT-Team
Nähere Informationen finden Sie auf der WGT-Seite:
Das INEP Institut führt am 11.1.18 im Kirchenamt der EKD in Hannover eine Veranstaltung „Nachhaltigkeit vor Ort“ durch, welche den Nutzen für den Umweltschutz und das Gemeinwohl im Rahmen des Projektes Win-Win-Modelle zwischen Rathaus und Kirche“ insbesondere auch unserer Gemeinde herausstellt.
Am 11. März 2018 wird in unseren Kirchengemeinden genauso wie in allen Kirchengemeinden unserer Landeskirche ein neuer Kirchenvorstand gewählt.
Die Zahl der zu Wählenden ist von den Kirchenvorständen für die Gemeinde Adelebsen und die Gemeinde Erbsen auf jeweils sechs Personen festgesetzt worden. Zwei Kirchenvorsteher werden nach der Wahl zusätzlich als berufene Kirchenvorsteher dem neuen Kirchenvorstand angehören.
Neu: Für die Gemeinde Erbsen wird es eine gemeinsame Liste der zu Wählenden geben.
Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, haben am Wahltag unserer Kirchengemeinde angehören und in der Wählerliste eingetragen sind.
Wählerliste:
Bitte überprüfen Sie daher, ob Sie in der Wählerliste eingetragen sind.
Die Wählerliste liegt bis zum 14. Januar im Gemeindebüro aus und kann zu den Öffnungszeiten eingesehen werden (mittwochs 9-12 Uhr). Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an Diakon Bendig.
Wahlvorschläge:
Jedes wahlberechtigte Gemeindeglied kannbis zum 22. Januar 2018 Kandidaten und Kandidatinnen für die Wahl vorschlagen.
Wahlvorschläge sind dem Kirchenvorstand über ein Kirchenvorstands-mitglied, der Pastorin oder das Gemeindebüro schriftlich zuzuleiten.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 10 Wahlberechtigten aus unsererKirchengemeinde unterschrieben sein.
In den Kirchenvorstand kann gewählt werden,
wer am 11. März 2018 das 18. Lebensjahr vollendet hat und
seit mindestens drei Monaten unserer Kirchengemeinde angehört und
von denen erwartet werden kann, dass sie mit Engagement und Freude die Aufgaben eines Kirchenvorstehers / einer Kirchenvorsteherin erfüllen.